Was wird gefördert?
Stellen Sie sich folgende Fragen, um ein Gefühl dafür zu bekommen, ob Ihr Projektvorhaben förderbar ist:
- Bezieht sich das von mir geplante Projekt inhaltlich und/ oder räumlich auf die Region Linz-Land?
- Stimmt mein Projekt mit der lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der Region Linz-Land überein bzw. leistet das Projektvorhaben einen Beitrag zur Umsetzung der LES?
- Schafft das Projekt einen Mehrwert für die Region (Wertschöpfung, Arbeitsplätze, Wissen, Erhalt regionaler Strukturen etc.) und bringt es eventuell eine Innovation hervor?
- Ist das Projekt nachhaltig? Wirken die Maßnahmen des Projektes nach Abschluss noch positiv nach?
- Gibt es einen schlüssigen Finanzierungsplan bzw. bin ich in der Lage, das Projekt vorzufinanzieren? (Die Förderung wird erst nach Projektumsetzung ausbezahlt, Kosten, die vor der Projektgenehmigung anfallen können nicht berücksichtigt werden).
- Besitze ich die zeitlichen Ressourcen und das notwendige Knowhow um das Projekt erfolgreich umzusetzen?
Wenn viele dieser Fragen mit „Ja“ beantwortet werden können nehmen Sie bitte so früh wie möglich Kontakt mit der Geschäftsstelle auf, damit wir gemeinsam die nächsten Schritte besprechen können.
Die Auswahl der Projekte erfolgt durch das Projektauswahlgremium (PAG) nach einem einheitlichen Kriterienkatalog. Mindestens zweimal im Jahr finden Projektausschusssitzungen statt, in denen die Projektträger ihre Vorhaben präsentieren können und das Gremium die Entscheidungen fällt.
Formelle Kriterien
Kriterium | Wertung (müssen alle mit „Ja“ beantwortet sein) | |
Formelle Kriterien | Ja | Nein |
Trägt maßgeblich zur Zielerreichung der LES bei. | O | O |
Leistet einen Beitrag zur Umsetzung des Aktionsplans. | O | O |
Regelungen zur Kostenplausibilisierung werden eingehalten und das Vergaberecht wird eingehalten. | O | O |
Nachweis der fachlichen Qualität liegt vor. | O | O |
Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Projekts ist gegeben (bei wertschöpfenden Projekten). | O | O |
Kostenkalkulation ist plausibel. | O | O |
Finanzierung des Projektes ist gewährleistet. | O | O |
Formellen Kriterien werden gemeinsam bewertet und müssen für eine positive Projektbewertung alle mit JA beantwortet werden, außer sie sind für das Projekt irrelevant (z.B. Wirtschaftlichkeitsrechnung bei nicht wertschöpfenden Projekten).
Qualitative Kriterien
Kriterien | Nein (0 Punkte) | neutral (1 Punkt) | Ja (2 Punkte) |
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Nachhaltigkeit | |||
Ökologie | |||
Das Projekt unterstützt eine Lebensweise, die die natürlichen Lebensgrundlagen nur in dem Maße beansprucht, wie diese sich regenerieren. | |||
Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel | |||
Das Projekt trägt zur Minimierung des CO2-Ausstosses bei. | |||
Das Projekt unterstützt direkt oder indirekt Wirkungen zur Anpassung an den Klimawandel. | |||
Ökonomie | |||
Das Projekt ist so angelegt, dass es nachhaltig weiterbetrieben werden kann. | |||
Das Projekt schafft bzw. erhält Arbeitsplätze in der Region. | |||
Soziales | |||
Das Projekt unterstützt die intergenerationelle Verteilungsgerechtigkeit. | |||
Das Projekt unterstützt die Inklusion aller in der Region lebenden Menschen. | |||
Verbindung mehrerer Sektoren | |||
Das Projekt hat Auswirkungen auf mehrere Sektoren. | |||
Das Projekt wird als Kooperation von mehreren Sektoren durchgeführt. | |||
Innovation | |||
Wird dieses Projekt zum ersten Mal umgesetzt in | |||
der Region / der Gemeinde | |||
Oberösterreich | |||
im eigenen Umfeld | |||
Kooperation | |||
Das Projekt baut auf der Vernetzung mehrerer AkteurInnen auf. | |||
Im Projektteam arbeiten Personen aus unterschiedlichen Vereinen und Institutionen zusammen. | |||
Das Projekt ist überregional/transnational. | |||
Gleichstellungsorientierung | |||
Das Projekt trägt zur Förderung der Frauen in der Region bei. | |||
Das Projekt entspricht den Prinzipien des Gender Mainstreaming | |||
weitere Empfehlungen | |||
Summe |
Qualitative Kriterien können zwischen 0 – 2 Punkte erhalten. Sie werden von jedem Mitglied des Regionalausschusses auf einem eignen Blatt bewertet. Die Punkte werden anschließend ermittelt und ein Gesamtdurchschnitt berechnet. Grundsätzlich kann jedes Projekt maximal 34 Punkte erreichen. Für eine positive Beschlussfassung müssen mindestens 19 Punkte erreicht werden.
Vereinfachtes Auswahlverfahren für Kleinprojekte lt. Richtlinie:
Als Kleinprojekte im Sinne dieser Sonderregelung gelten Projekte, die nicht wettbewerbsrelevant sind und deren Gesamtkosten € 5.700, -- nicht übersteigen. In den OÖ-Regionen wurde zusätzlich eine einheitliche Projektkostenuntergrenze von € 1.000, -- gemeinsam festgelegt. Demselben Förderwerber / derselben Förderwerberin kann maximal drei Mal innerhalb der Förderperiode ein Pauschalbetrag für Kleinprojekte bewilligt werden.
Die Schritte des Auswahlprozesses bleiben grundsätzlich gleich wie bei allen anderen Projekten, allerdings kommen bei den Kleinprojekten diese vereinfachten Auswahlkriterien zur Anwendung:
- Das Projekt leistet einen Beitrag zu den Zielen der LES sowie zur Umsetzung des Aktionsplans.
- Die beantragten Kosten für das Projekt sind aufgrund einer Kostenkalkulation plausibel dargestellt.
- Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen mindestens € 1.000, -- und maximal € 5.700, --.
- Projektträger sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen / NichtRegierungsorganisationen oder Gruppen nicht organisierter Menschen mit einem gemeinnützigen Ansinnen.
- Das Projekt ist nicht wettbewerbsrelevant.
Für eine positive Entscheidung müssen alle 5 Auswahlkriterien erfüllt sein. Bei der Beschlussfassung zur Auswahl der Kleinprojekte wird im Regionalausschuss mit 2/3 Stimmenmehrheit entschieden.