Förderungen

 

Voraussetzung für eine Förderung aus dem Leader-Programm ist die positive Bewertung des Projekts durch den Regionalausschuss. Für jedes Projekt gilt ein einheitlicher Fördersatz für alle Kostenpositionen - zwischen Sach-, Personal- und Investitionskosten wird diesbezüglich nicht unterschieden.


In der Region Linz-Land gelten für Leader-Projekte derzeit folgende Fördersätze:

 

 


direkt wertschöpfende Maßnahmen

40% für Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach- und Personalkosten)

unter verpflichtender Einhaltung der "de-minimis"-Regel laut Richtlinie


indirekt wertschöpfende Maßnahmen

60% für Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach- und Personalkosten)


Nationale oder transnationale Kooperationsprojekte

80% für Anbahnungsprojekte; Nationale Umsetzungsprojekte werden mit den jeweils passenden o.a. Fördersätzen unterstützt. Bei unterschiedlichen Fördersätzen in den beteiligten Regionen kann ein gemeinsamer Fördersatz gemäß den Vorgaben der LE-Sonderrichtlinie gestgelegt werden.

80% für transnationale Umsetzungsprojekte laut Richtlinie (Investitions-, Sach- und Personalkosten)

Projekte zu den Themen Bildung, Regionales / Lebenslanges Lernen, Jugend, Gender, MigrantInnen, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Klima und Umwelt, Demographie, regionale Kultur und Identität.
80% für Konzeption, Prozessbegleitung, Bewusstseinsbildung; (Sach- und Personalkosten, keine investiven Maßnahmen)

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