Publizitätsvorschriften
Werden LEADER Mittel in Anspruch genommen ist der Projektträger an Publizitätsvorschriften zur Herkunft der Fördermittel gebunden. Die Anwendung der Publizitätsvorschriften ist auf Print- und Werbemittel, Bescheinigungen, Informationen, Audiovisuellen Medien und Internetseiten, Hinweisschildern und Erläuterungstafeln Folge zu leisten.
Nähere Informationen unter: www.land-oberoesterreich.gv.at/78588.htm
Anwendungshinweise:
- Schriften sollen mit freiem Auge noch gut lesbar erscheinen. Bei Bedarf ist die Logoleiste proportional anzupassen.
- Aus Platzgründen kann anstatt der Logoleiste der angegebene Wortlaut der entsprechenden Logoleiste angeführt werden. Z. B. "Mit Unterstützung von ...".
- Auf Internetseiten, die finanziell unterstütze Vorhaben und Aktionen betreffen, ist zusätzlich die Verknüpfung zu folgenden Stellen anzulegen:
Europäische Kommission - Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung
Homepage des BMLFUW
Homepage Land Oberösterreich - Eine für kommerzielle Zwecke vom Förderungswerber/Förderungswerberin genutzte Internetseite, hat auf der Hauptseite Informationen über das geplante Vorhaben, dessen Ziele und Ergebnisse sowie einen Hinweis auf die finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union zu enthalten. Es muss eine Verbindung zwischen dem Zweck der Internetseite und der Unterstützung des Vorhabens bestehen.