Förderungsaufruf 2020
Aufruf zur Einreichung von Projekten zur Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum zur Förderung im Rahmen des "Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung LE 14-20"
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) fördert auch im Jahr 2020 Projekte zur Zusammenarbeit von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum im Rahmen des "Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung LE 14-20".
Zielgruppe
Um eine Förderung können sich Kooperationen von zumindest drei Kleinstunternehmen in Form von juristischen Personen (insbesondere Vereine, GmbH, etc.), Personengesellschaften und -vereinigungen bewerben.
Art der Unterstützung
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss von 70 Prozent der anrechenbaren Projektkosten. 30 Prozent der Projektkosten sind von dem/der Projektträger/-in selbst aufzubringen. Für diese Maßnahme stehen insgesamt Budgetmittel in Höhe von etwa 200.000 Euro (nationale und EU-Mittel) zur Verfügung.
Zugangsvoraussetzungen
Bei Antragstellung müssen die folgenden Zugangsvoraussetzungen nachgewiesen werden und während der gesamten Projektlaufzeit erfüllt bleiben:
1. Zusammenarbeit im ländlichen Raum
Das Kooperationsvorhaben muss im ländlichen Raum umgesetzt werden.
2. Kleinstunternehmen
An der Kooperation dürfen nur Unternehmen teilnehmen, die
- weniger als zehn Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten) haben und
- einen Jahresumsatz von max. zwei Millionen Euro erzielen oder
- deren Jahresbilanzsumme max. zwei Millionen Euro beträgt.
Weitere Informationen
- Benutzerleitfaden zur Definition von KMU
- Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36-41)
- Link zu den Beispielen: Kleinstunternehmereigenschaft (PDF, 59 KB)
Jeder Kooperationspartner hat eine Erklärung abzugeben, dass er Kleinstunternehmer ist. Bei Projekten bis einschließlich fünf Kooperationspartnern sind zusätzlich die entsprechenden Nachweise (z.B. Bestätigung der Sozialversicherung über die Zahl der angemeldeten Mitarbeiter, Nachweise der letztverfügbaren Jahresumsatz- bzw. Bilanzsummen, Einheitswertbescheid bei pauschalierten Landwirten, usw.) für jedes einzelne Unternehmen vorzulegen. Bei Projekten mit sechs bis 25 Kooperationspartnern sind die Nachweise für zumindest fünf Unternehmen zu übermitteln, die vom BMDW bestimmt werden. Auf Verlangen des BMDW sind – abhängig von der Projektgröße – Nachweise für mehr als fünf Kooperationspartner vorzulegen bzw. behält sich das BMDW in Einzelfällen eine Vollprüfung vor.
3. Anzahl der Kooperationspartner
Das Projekt muss auf der Zusammenarbeit von mindestens drei Kooperationspartnern basieren. Unternehmen, die miteinander verflochten sind bzw. bei denen relevante Überschneidungen bestehen (personell, finanziell oder rechtlich), werden in allen Belangen als ein Unternehmen behandelt.
4. Anteil der gewerblichen Wirtschaft
Zumindest zwei Drittel der teilnehmenden Kooperationspartner müssen der gewerblichen Wirtschaft angehören.
5. De-Minimis Beihilfe
Jeder einzelne Kooperationspartner hat mit einer De-Minimis-Erklärung zu bestätigen, dass die erhaltenen De-minimis-Förderungen im laufenden und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren die Grenze von 200.000 Euro nicht überschreiten.
6. Kooperationsvereinbarung
Über die Zusammenarbeit zwischen den Kooperationspartnern ist eine von allen Kooperationspartnern unterfertigte schriftliche Kooperationsvereinbarung zu schließen.
7. Projektvolumen
Es können Projekte mit einem Kostenvolumen von mindestens 30.000 Euro bis maximal 100.000 Euro, wovon 70 Prozent gefördert werden, eingebracht werden.
8. Kostenplausibilisierung
Die im Kostendatenblatt angeführten Projektkosten sind mittels Angeboten oder unverbindlichen Preisauskünften zu plausibilisieren.
Bei Auftragswerten bis inklusive 5.000 Euro sind zumindest zwei, bei Auftragswerten über 5.000 Euro zumindest drei Angebote bzw. unverbindliche Preisauskünfte vorzulegen.
- Standardisierte Güter und Leistungen können durch einen Vergleich mit marktüblichen Preisen (Vorlage von Preisspiegeln, Katalogen, Internetrecherchen etc.) plausibilisiert werden.
- Personalkosten sind durch eine nachvollziehbar begründete Schätzung über den Zeitaufwand mit Angabe der zur Anwendung kommenden Stundensätze zu plausibilisieren. Sie werden bis zu jener Höhe anerkannt, die dem Gehaltsschema des Bundes für vergleichbare Bundesbedienstete entspricht.
- Für Eigenleistungen werden vom BMDW Stundensätze auf Grund von Lebensläufen nach dem Gehaltsschema des Bundes berechnet und bis zu jener Höhe anerkannt, die dem Gehaltsschema des Bundes für vergleichbare Bundesbedienstete entspricht. Eigenleistungen für das Projekt werden von Personen erbracht, die dem Förderungsnehmer zurechenbar, jedoch nicht bei diesem angestellt sind (z.B. Unternehmerinnen, Unternehmer oder Vereinsfunktionäre).
9. Projektlaufzeit
Die Projektlaufzeit darf maximal ein Jahr betragen und frühestens mit der Antragstellung beginnen. Wichtig: Kosten, die vor der Genehmigung der Förderung anfallen, können nicht gefördert werden!
10. Rechtzeitiges und vollständiges Förderungsansuchen
Projektanträge, die bis zum genannten Stichtag nicht oder nur unvollständig eingelangt sind, werden für das Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
Auswahlverfahren
Sämtliche Angaben aller Förderungsansuchen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, werden geprüft sowie einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Auf dieser Grundlage werden die Ansuchen anhand eines transparenten und objektiven Bewertungsschemas qualitativ und quantitativ beurteilt.
Die Förderungsentscheidung wird im Laufe des Monats September 2020 getroffen werden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis des Auswahlverfahrens (Zu- oder Absage) umgehend schriftlich informiert werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung besteht nicht.
Auswahlkriterien
- Anzahl der zu Projektbeginn kooperierenden Kleinstunternehmen (nehmen mehr als drei Kooperationspartner teil, wird die Anzahl der Teilnehmer im Rahmen der Auswahlkriterien positiv berücksichtigt),
- Potenzial zur Steigerung der Anzahl der im Projekt kooperierenden Kleinstunternehmen,
- Vernetzung von Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit anderen Sektoren, insbesondere der Landwirtschaft,
- Potenzial zur Erhöhung der regionalen Wertschöpfung,
- Potenzial zur Stärkung der Nahversorgung,
- Potenzial zum Erhalt bzw. zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen bei den beteiligten Kooperationspartnern (auf Basis der zu Projektbeginn nachgewiesenen Arbeits- und Ausbildungsplätze),
- Potenzial zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen (Leistungssteigerung gemessen an der zu erwartenden Umsatzentwicklung),
- Entwicklung und Umsetzung innovativer Ideen/Konzepte durch die Kooperation (Innovationsgrad des Vorhabens),
- Potenzial zur Integration benachteiligter Personengruppen (z.B. Migrantinnen und Migranten oder Langzeitarbeitslose)
- nachhaltige Wirkung des Projekts.
Die Mindestpunktezahl beträgt 51 Punkte (von insgesamt 102 erreichbaren Punkten). Näheres ist dem Dokument "Auswahlverfahren und Auswahlkriterien" zu entnehmen.
Förderungsansuchen
Förderungsansuchen können ab sofort bis spätestens 21. September 2020 (im BMDW einlangend) eingereicht werden.
Für das Förderungsansuchen ist das untenstehende Formular zu verwenden. Darüber hinaus ist ein Vorhabensdatenblatt anzuschließen, in welchem das Vorhaben inhaltlich ausführlich darzustellen ist. Für eine detaillierte Darlegung der Kosten- sowie Zeitplanung sind ein Kostendatenblatt sowie ein Zeitplan auszufüllen. Darüber hinaus ist von jedem einzelnen beteiligten Kleinstunternehmen eine De-minimis- und Kleinstunternehmer-Erklärung abzugeben sowie eine Kooperationsvereinbarung samt einer Liste der Kooperationspartner vorzulegen.
Das vollständige Förderungsansuchen mit allen erforderlichen Beilagen ist per Briefsendung oder elektronisch (im pdf-Format) bis 21. September 2020 (im BMDW einlangend!) zu übermitteln an das
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Abteilung II/4 - KMU
Stubenring 1, 1010 Wien
E-Mail: kmu(at)bmdw.gv.at
Alle Infos und Formulare unter https://www.bmdw.gv.at/Themen/Wirtschaftsstandort-Oesterreich/KMU/Foerderungsaufruf-Kleinstunternehmer-Kooperationen.html