Förderungen
Voraussetzung für eine Förderung aus dem Leader-Programm ist die positive Bewertung des Projekts durch den Regionalausschuss. Für jedes Projekt gilt ein einheitlicher Fördersatz für alle Kostenpositionen - zwischen Sach-, Personal- und Investitionskosten wird diesbezüglich nicht unterschieden.
In der Region Linz-Land gelten für Leader-Projekte derzeit folgende Fördersätze:
Kleinprojekte lt. Richtlinie
80% für Projekte bis max. € 5.700,-; Mindestprojektvolumen € 1.000,-
indirekt wertschöpfende Maßnahmen
60% für Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach- und Personalkosten)
direkt wertschöpfende Maßnahmen
40% für Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach- und Personalkosten) unter verpflichtender Einhaltung der „de-minimis“-Regel laut Richtlinie
Nationale oder transnationale Kooperationsprojekte
80% für Anbahnungsprojekte; Nationale Umsetzungsprojekte werden mit den jeweils passenden o.a. Fördersätzen unterstützt; 80% für transnationale Umsetzungsprojekte laut Richtlinie (Investitions-, Sach- und Personalkosten)
Projekte zu den Themen Bildung
(Konzeption und Durchführung, Lernende Regionen und Lebenslanges Lernen) sowie Projekte zu folgenden Querschnittsthemen: Jugend, Gender, MigrantInnen, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Klima und Umwelt, Demographie, regionale Kultur und Identität: 80% für Konzeption, Prozessbegleitung, Bewusstseinsbildung; (Sach- und Personalkosten, keine investiven Maßnahmen)