Von der Idee zum Projekt
Das Team des Regionalentwicklungsvereins Zukunft Linz-Land berät Sie gerne zu Fördermöglichkeiten und unterstützt Sie auch beim Projektkonzept.
Kontaktaufnahme
mit der Geschäftsstelle um über das geplante Projekt zu sprechen, die Kontaktdaten bekannt zu geben und um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren.
Erstgespräch & Darlegung Projektkonzept
Im Zuge eines ersten Beratungsgesprächs zwischen dem / der ProjektwerberIn und dem LAG-Management werden folgende Punkte geklärt:
- Ist meine Projektidee grundsätzlich durch das Leader-Programm förderfähig?
- Entspricht die Projektidee der Zielsetzungen der Lokalen Entwicklungsstrategie der Region Linz-Land?
- Sind das Projektkonzept und der Finanzplan schlüssig?
- Gibt es noch andere Fördermöglichkeiten für diese Projektidee?
- Welche Nachbesserungen sind vorzunehmen?
- Welche Unterlagen werden für die Einreichung gebraucht? z.B. Kostenvoranschläge, Pläne, (Bau-)bewilligungen,...
- Wie funktioniert ein Leader-Projekt (von der Idee bis zur Einreichung über die Genehmigung bis zur Umsetzung und Abrechnung)?
- Was sind die nächsten Schritte?
Bitte nehmen Sie das soweit als möglich ausgefüllte Projektkonzept (Formular finden Sie im Downloadbereich) zum Erstgespräch mit. Für Fragen steht Ihnen das LAG-Management gerne zur Verfügung.
Vorprüfung des fertigen Konzepts durch das Leader-Management
Die fertig gestellten Projektunterlagen werden vom LAG-Management auf Vollständigkeit und Anwendbarkeit der Bewertungskriterien überprüft (z.B. keine Bewertung der Wirtschaftlichkeit bei nicht wertschöpfenden Projekten).
Das LAG-Management legt das fertige Konzept zur Einholung einer fachlichen Stellungnahme bei der jeweils zuständigen Abteilung des Landes OÖ vor. Eine positive fachliche Stellungnahme ist Voraussetzung für eine Projektbewilligung.
Die fertig aufbereiteten Unterlagen werden noch im Fachbeirat diskutiert und dann zur Vorbereitung der Projektbeurteilung an die Mitglieder des Regionalausschusses weitergeleitet.
Inhaltliche Projektauswahl im Regionalausschuss anhand Kriterienkatalog
Die Projektauswahl erfolgt durch den Regionalausschuss (=Projektauswahlgremium) über ein einheitliches Bewertungsschema. Zur positiven Beschlussfassung werden mindestens 19 Punkte (von max. 34 Punkten) benötigt. Bei Kleinprojekten ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Weiters werden die Fördersätze festgelegt.
Der Regionalausschuss kann ein Projekt befürworten, ablehnen oder auch „zurückstellen“, wenn wesentliche Fragen zum Projekt nicht geklärt werden konnten.
Allenfalls erforderliche Anpassungen sowie die gemeinsame Entscheidung werden den ProjektwerberInnen schriftlich mitgeteilt. Zu beachten ist, dass der Beschluss des Regionalausschusses noch keine offizielle Förderbewilligung ist. Diese erteilt ausnahmslos die Leaderverantwortliche Landesstelle (LVL).
Der Regionalausschuss tagt mindestens zwei Mal im Jahr, bei Bedarf auch öfter. Die Termine der Sitzungen sowie die diesbezüglichen Einreichfristen für Projekte werden rechtzeitig auf der Homepage bekanntgegeben.
Offizielle Projektantragseinreichung bei der verantwortlichen Leader-Förderstelle (LVL)
Wurde das Projekt positiv bewertet und die Förderhöhe festgelegt, kann der Projektantrag bei der zuständigen Förderstelle (LVL) eingereicht werden.
Die entsprechenden Antragsformulare (AMA-Antrag & Kostenübersicht) finden Sie im Downloadbereich.
Das Büro des Regionalentwicklungsvereines leitet den vollständig ausgefüllten Antrag samt den notwendigen Unterlagen (z.B. PAG-Beschluss) an die Förderstelle (LVL) weiter. Eine Kopie der Antragsunterlagen verbleibt im Büro. Das Datum des Eingangsstempels gilt als Kostenanerkennungsstichtag (=Beginn des Zeitraums für die Anerkennung von Leistungen und Rechnungen).
Die zuständige Förderstelle (LVL) prüft die förderrechtlichen Kriterien (Wettbewerbsrelevanz, Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, …) und kann noch Auflagen und Nachforderungen erteilen. Die ProjektwerberInnen erhalten ein Eingangsschreiben, in dem allenfalls nachzubringende Unterlagen oder Auflagen nachzubringen sind. Erst wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden, erfolgt eine schriftliche Genehmigung durch die LVL.
Offizielle Genehmigung durch LVL & Projektumsetzung
Die endgültige Bewilligung trifft die Förderstelle des Landes OÖ – diese ergeht schriftlich an den / die ProjektwerberIn.
Wenn ProjektwerberInnen eine Zusage schriftlich erteilt wurde, kann mit der Projektumsetzung begonnen werden. Mit der Umsetzung kann aber auch schon ab Einlangen des vollständigen Förderantrags (s.o. Kostenanerkennungstag) auf eigenes Risiko gestartet werden.
Die maximale Projektlaufzeit beträgt drei Jahre. Bei der Projektumsetzung ist auf die genaue Einhaltung des eingereichten Konzeptes zu achten. Wichtig: Planungskosten können maximal 6 Monate ab dem Kostenanerkennungsstichtag rückwirkend geltend gemacht werden. (nur bei investiven Projekten)
Ein Projekt kann in seinem Umfang nicht vergrößert und auch nur in einem sehr geringen Ausmaß verkleinert werden. Etwaige Abänderungen müssen vor der Fertigstellung des Projektes der bewilligenden Stelle mitgeteilt und genehmigt werden.
Begleitung der Projektumsetzung und –abrechnung durch das LAG-Management
Bei Fragen zur Projektumsetzung (z.B. Publizitäts-, Meldepflichten etc.) und Aufbereitung der Abrechnungsunterlagen steht das LAG-Management den ProjektträgerInnen gerne zur Verfügung.
Vorprüfung der fertigen Abrechnungsunterlagen und Weiterleitung an die LVL durch das LAG-Management
Die fertigen Abrechnungsunterlagen werden vom LAG-Management vorgeprüft, bevor sie an die Förderstelle des Landes OÖ weitergeleitet werden. Da dies einige Zeit in Anspruch nimmt, bitten wir um rechtzeitige Terminvereinbarung im Büro des Regionalentwicklungsvereines!