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FÖRDERUNGEN

Voraussetzung für eine Förderung aus dem LEADER-Programm ist die positive Bewertung des Projekts durch den Regionalausschuss. Für jedes Projekt gilt ein einheitlicher Fördersatz für alle Kostenpositionen - zwischen Sach-, Personal- und Investitionskosten wird diesbezüglich nicht unterschieden.


In der Region Linz-Land gelten für LEADER-Projekte derzeit folgende Fördersätze:


direkt wertschöpfende Maßnahmen

40% für Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach- und Personalkosten)

unter verpflichtender Einhaltung der "de-minimis"-​ Regel laut Richtlinie


indirekt wertschöpfende Maßnahmen 

60% für Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach- und Personalkosten)


Nationale oder transnationale Kooperationsprojekte

80% für Anbahnungsprojekte; Nationale Umsetzungsprojekte werden mit den jeweils passenden o.a. Fördersätzen unterstützt. Bei unterschiedlichen Fördersätzen in den beteiligten Regionen kann ein gemeinsamer Fördersatz gemäß den Vorgaben der LE-Sonderrichtlinie gestgelegt werden.

80% für transnationale Umsetzungsprojekte laut Richtlinie (Investitions-, Sach- und Personalkosten)


Projekte zu den Themen 
Bildung, Regionales / Lebenslanges Lernen, 
Jugend,
Gender, MigrantInnen, Menschen mit besonderen
Bedürfnissen, Klima und Umwelt, Demographie,
regionale Kultur und Identität

80% für Konzeption, Prozessbegleitung, Bewusstseinsbildung; (Sach- und Personalkosten, keine investiven Maßnahmen)