VON DER IDEE ZUM PROJEKT
Kontaktaufnahme
mit der Geschäftsstelle, um über das geplante Projekt zu sprechen, die Kontaktdaten bekannt zu geben und um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren.
Erstgespräch & Darlegung Projektkonzept
Im Zuge eines ersten Beratungsgesprächs zwischen dem / der ProjektwerberIn und dem LAG-Management werden folgende Punkte geklärt:
- Ist meine Projektidee grundsätzlich durch das LEADER-Programm förderfähig?
- Entspricht die Projektidee der Zielsetzungen der Lokalen Entwicklungsstrategie der Region Linz-Land?
- Sind das Projektkonzept und der Finanzplan schlüssig?
- Gibt es noch andere Fördermöglichkeiten für diese Projektidee?
- Welche Nachbesserungen sind vorzunehmen?
- Welche Unterlagen werden für die Einreichung gebraucht? z.B. Kostenvoranschläge, Pläne, (Bau-)bewilligungen,...
- Wie funktioniert ein LEADER-Projekt (von der Idee bis zur Einreichung über die Genehmigung bis zur Umsetzung und Abrechnung)?
- Was sind die nächsten Schritte?
Bitte nehmen Sie das soweit als möglich ausgefüllte Projektkonzept (Formular finden Sie im Downloadbereich) zum Erstgespräch mit. Für Fragen steht Ihnen das LAG-Management gerne zur Verfügung.
Vorprüfung des fertigen Konzepts durch das LEADER-Management
Das LAG-Management unterstützt Sie bei der Zusammenstellung der benötigten Unterlagen und prüft auf Vollständigkeit und Anwendbarkeit der Bewertungskriterien (z.B. keine Bewertung der Wirtschaftlichkeit bei nicht wertschöpfenden Projekten).
Das LAG-Management legt das fertige Konzept zur Einholung einer fachlichen Stellungnahme bei der jeweils zuständigen Abteilung des Landes OÖ vor. Eine positive fachliche Stellungnahme ist Voraussetzung für eine Projektbewilligung.
Offizielle Projektantragseinreichung in die digitale Förderplattform (DFP) der AMA
Ab 01.07.2023 sind LEADER-Projekte ausschließlich im Rahmen von Projektaufrufen in der digitalen Förderplattform online einzureichen. Die Aktuellen Projektaufrufe werden auf der Homepage veröffentlicht und sind hier aufrufbar.
Für die Online-Einreichung benötigen förderwerbende Personen die ID-Austria und eine AMA-Betriebs-/Klientennummer. Bei Bedarf bitte zeitgerecht beantragen!
Für die Einreichung benötigen Sie:
- Das verschriftliche Projektkonzept
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Eine qualifizierte Kostenübersicht (im Downloadbereich):
Die Kosten müssen plausibilisiert werden - z.B. mit Referenzkosten, Angeboten oder Preisauskünften.
Bis € 5.000 Auftragssume 1 Offert, bis € 10.000 Auftragssumme 2 Offerte, über € 10.000 Auftragssume 3 Offerte
Inhaltliche Projektauswahl im Regionalausschuss anhand Kriterienkatalog
Die Projektauswahl erfolgt durch den Regionalausschuss (=Projektauswahlgremium) über ein einheitliches Bewertungsschema. Zur positiven Beschlussfassung werden mindestens 15 Punkte (von max. 31 Punkten) benötigt. Weiters werden die Fördersätze festgelegt.
Der Regionalausschuss kann ein Projekt befürworten oder ablehnen. Die gemeinsame Entscheidung wird der förderwerbenden Person schriftlich mitgeteilt. Zu beachten ist, dass der Beschluss des Regionalausschusses noch keine offizielle Förderbewilligung ist.
Der Regionalausschuss tagt nach einem erfolgreichen Projektaufruf. Die Termine der Sitzungen sowie die diesbezüglichen Einreichfristen für Projekte werden rechtzeitig auf der Homepage bekanntgegeben.
Bei einer positiven Förderempfehlung durch das Projektauswahlgremium gilt das Sitzungsdatum als Stichtag für die Kostenanerkennung.
Das ist der frühestmögliche Start für das Projekt. Erfolgt die Leistungsvergabe vor der Genehmigung, geschieht das auf eigenes Risiko.
Die Beschlüsse des Projektauswahlgremiums trägt das LEADER-Büro in die digitale Förderplattform ein. Damit wird das Projekt an die bewilligende Stelle übermittelt: Die bewilligende Stelle prüft und bearbeitet den Antrag, kontrolliert, ob die notwendigen Offerte vorhanden sind, ob es rechtliche Vorbehalte gibt, ob der Fördersatz richtig gewählt wurde und stellt eventuell Nachforderungen von Unterlagen an. Sie erteilt ausnahmslos die offizielle Förderbewilligung!
Offizielle Genehmigung durch LVL & Projektumsetzung
Die endgültige Bewilligung trifft die Förderstelle des Landes OÖ – diese ergeht schriftlich an die förderwerbende Person.
Mit der Umsetzung kann aber schon ab der positiven Förderempfehlung durch das Projektauswahlgremium (Sitzungsdatum) auf eigenes Risiko gestartet werden.
Die maximale Projektlaufzeit beträgt drei Jahre. Bei der Projektumsetzung ist auf die genaue Einhaltung des eingereichten Konzeptes zu achten. Wichtig: Planungskosten können maximal 6 Monate ab dem Kostenanerkennungsstichtag rückwirkend geltend gemacht werden. (nur bei investiven Projekten)
Ein Projekt kann in seinem Umfang nicht vergrößert und auch nur in einem sehr geringen Ausmaß verkleinert werden. Etwaige Abänderungen müssen vor der Fertigstellung des Projektes in der digitalen Förderplattform angekündigt werden.
Ist der Projektträger ein öffentlicher Auftraggeber, sind die Vorgaben des Bundesvergabegesetztes zu beachten.
Begleitung der Projektumsetzung und –abrechnung durch das LAG-Management
Bei Fragen zur Projektumsetzung (z.B. Publizitäts-, Meldepflichten etc.) und Aufbereitung der Abrechnungsunterlagen steht das LAG-Management den ProjektträgerInnen gerne zur Verfügung.
Die aktuellen Publizitätsrichtlinien finden Sie im Downloadbereich.
Vorprüfung der fertigen Abrechnungsunterlagen und Eingabe in die digitale Förderplattform
Sind alle Projektmaßnahmen umgesetzt, kann die Auszahlung der Förderung beantragt werden. Dies erfolgt mittels Zahlungsantrag und Belegaufstellung in der digitalen Förderplattform.
Die fertigen Abrechnungsunterlagen werden vom LAG-Management vorgeprüft. Die Kosten der Projektabrechnung müssen mit den genehmigten Kosten aus der Projektbewilligung übereinstimmen. Es ist auch nachzuweisen, dass die gesteckten Ziele erreicht wurden. Da dies einige Zeit in Anspruch nimmt, bitten wir um rechtzeitige Terminvereinbarung im Büro des Regionalentwicklungsvereins!
LEADER-Projekte sind vorzufinanzieren und können erst nach der Umsetzung abgerechnet werden!