PUBLIZITÄTSVORSCHRIFTEN
Werden LEADER Mittel in Anspruch genommen ist der Projektträger an Publizitätsvorschriften zur Herkunft der Fördermittel gebunden. Die Anwendung der Publizitätsvorschriften ist auf Print- und Werbemittel, Bescheinigungen, Informationen, Audiovisuellen Medien und Internetseiten, Hinweisschildern und Erläuterungstafeln Folge zu leisten.
Nähere Informationen unter: https://www.ama.at/dfp/allgemeine-informationen/allgemeine-informationsblaetter-und-dfp-handbuch
ANWENDUNGSHINWEISE
- Schriften sollen mit freiem Auge noch gut lesbar erscheinen. Bei Bedarf ist die Logoleiste proportional anzupassen.
- Aus Platzgründen kann anstatt der Logoleiste eine gestaffelte Anordnung der Logoleiste, die alleinige Abbildung des EU-Emblems oder, wenn keines der beiden Anwendungen geht der schriftliche Hinweis auf die erhaltene Förderung angegeben werden.
- Eine für kommerzielle Zwecke vom Förderungswerber/Förderungswerberin genutzte Internetseite, hat auf der Hauptseite Informationen über das geplante Vorhaben, dessen Ziele und Ergebnisse sowie einen Hinweis auf die finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union zu enthalten. Es muss eine Verbindung zwischen dem Zweck der Internetseite und der Unterstützung des Vorhabens bestehen.
LOGOLEISTE