Seminar- und Veranstaltungshöfe
Wer kennt das nicht: Ein besonderes Ereignis steht an, das gebührend
gefeiert werden soll, wie etwa ein Jubiläum, ein Geburtstag oder eine
Hochzeit. Für dieses einmalige Lebensfest muss es natürlich eine
ganz besondere Location sein mit außergewöhnlichem Ambiente zum
Wohlfühlen, mit Charme, Stil und dem gewissen Extra.
All diese
Ansprüche kann ein Vierkanter bestens erfüllen: liebevoll
restaurierte Gewölberäume oder Stadl bieten Platz zum Feiern und Tanzen
in großer oder kleiner Gesellschaft, schön dekorierte Innenhöfe oder
Gärten versprühen einen besonderen Zauber, die erforderliche
Ausstattung für Selbstversorger bis hin zum professionellen Catering
lässt auch das leibliche Wohl nicht zu kurz kommen.
Vierkanthöfe
werden nicht umsonst immer beliebter als Veranstaltungslocations und über diverse Foren oder persönliche Kontakte weiter empfohlen. Auch
für die Abhaltung von Seminaren, Coachings oder Firmenmeetings sind
die Höfe mit ihrem einzigartigen Charakter und Ambiente ein geeigneter
„Ort der Kraft“, um produktiv und kreativ zu arbeiten und zu lernen.
Auch
regionale Wirtschaft profitiert - ein Grund für die Entwicklung dieser
neuen Nutzungsform war sicher auch die Lage der Vierkanter im oder in
der Nähe zum Zentralraum mit entsprechendem Kundenpotential.
Für
dienstleistungsorientierte, kontaktfreudige Besitzerfamilien, die bei
Feierlichkeiten auch am Wochenende bzw. bis in die Nachtstunden gerne
Menschen am Hof haben, ist diese Betriebsform sicher eine gute
Möglichkeit, sich ein zusätzliches Einkommensstandbein zu schaffen.
Nutzt und empfiehlt man für Verpflegung, Catering und Unterkünfte
das Angebot der umliegenden Betriebe und Gastwirte, fördert dies
zusätzlich die regionalen Wirtschaftskreisläufe und den Zusammenhalt.
Betriebsanlagengenehmigung & Co
Bevor man aber seine Ideen in die Tat umsetzt, gilt es alles gut zu
planen, sich ausreichend zu informieren und Erfahrungen einzuholen, denn
gerade in diesem Tätigkeitsfeld greifen verschiedenste rechtliche
Vorschriften und Bestimmungen ineinander. So ist bei Veranstaltungshöfen
zumeist die Einholung einer gewerblichen Betriebsanlagengenehmigung
erforderlich und in jedem Fall empfehlenswert, da diese auch eine
Absicherung gegen Angriffe von außen darstellt. Dazu sollten möglichst
frühzeitig die Bausprechtage der Bezirkshauptmannschaft in Anspruch
genommen werden, um sich hinsichtlich der Vorschriften und Auflagen,
Verfahrensschritte und notwendigen Unterlagen beraten zu lassen. So
können Emissionsgutachten ebenso erforderlich sein, wie wasserrechtliche
Bewilligungen wegen der Parkplätze.
Bestimmungen hinsichtlich
Brandschutz, Hygiene, Fluchtwegen, Lüftungssystemen, Sanitäranlagen,
barrierefreiem Bauen etc. gilt es zu beachten. Sobald Arbeitskräfte wie
z.B. beim Catering eingesetzt werden, müssen auch die Bestimmungen des
ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes eingehalten werden. Auch eine
Sonderausweisung im Flächenwidmungsplan kann notwendig sein.
Werden
öffentlich ausgeschriebene Veranstaltungen angeboten, muss zusätzlich
das Veranstaltungssicherheitsgesetz beachtet werden.
Es empfiehlt
sich also wirklich, das Beratungsangebot der zuständigen Behörden und
Interessensvertretungen frühzeitig in Anspruch zu nehmen.