Direktvermarktung
Der direkte Verkauf von Produkten ist nicht nur eine Einkommenschance
für Bäuerinnen und Bauern, sondern auch eine wichtige Schnittstelle
zwischen Landwirtschaft und Konsument:innen.
Die Konsument:innen schätzen den
gesundheitlichen Wert, den Geschmack, die Frische der Produkte und vor
allem den Kontakt zum Produzenten. Die ureigenste Aufgabe der
Landwirtschaft ist es doch, den Tisch der Menschen mit heimischen und
regionalen Lebensmittel zu decken. In Österreich gibt es einen hohen
Anteil an kleinen Direktvermarktern, die Produkte in hoher Qualität
produzieren und auf Kundenwünsche eingehen.
Vermarktungsformen
Nach wie vor ist der Ab-Hof-Verkauf am weitesten verbreitet. Drei von
vier Direktvermarktern verkaufen zumindest einen Teil ihrer Produkte
direkt am Bauernhof. Um die Produkte gut präsentieren zu können, gibt es
oft einen eigenen Hofladen am Betrieb. Bei Vierkantern werden
leerstehende Räumlichkeiten zur Verarbeitung und Vermarktung heimischer
Lebensmittel verwendet.
Je wichtiger die Direktvermarktung für den
Betrieb ist, umso mehr verschiedene Vermarktungswege werden aufgebaut.
In der Nähe von Ballungsräumen gibt es meist die Möglichkeit die
Produkte auf Bauern- oder Wochenmärkten anzubieten. Ebenso spielt die
Zustellung und Belieferung eine große Rolle. Mit der steigenden
Internetpräsenz der Betriebe werden haltbare Produkte auch gern
versandt.
Kooperationen zwischen Direktvermarktern und
Nahversorgern zeigen, dass beide Partner profitieren. Der Kunde schätzt
es, alle Produkte in einem Geschäftslokal vorzufinden. Eine besondere
Vermarktungsform ist das Verabreichen von Getränken und Speisen in der
Buschenschank durch die Besitzer von Wein- und Obstgärten.
Der
Verkauf durch Selbsternte ist geeignet für Obst, Gemüse oder Blumen.
So vielfältig wie die Produkte, die am Bauernhof erzeugt werden, so
vielfältig sind auch die Vermarktungsformen.
Rechtliche Grundlagen
Landwirtschaftliche Betriebe sind berechtigt, ohne Gewerbeanmeldung folgende Produkte bzw. Produktgruppen aus eigener Produktion zu verkaufen:
- Landwirtschaftliche Urprodukte (laut Urprodukte-Verordnung 2009): Getreide, Obst, Gemüse, Obstwein, direkt gepresste Säfte, Sirup, Eier, Honig, Speiseöle, Milch, Sauerrahm, Joghurt, Fische und Fleisch von sämtlichen landwirtschaftlichen Nutztieren und von Wild (auch gerupft, abgezogen, geschuppt, im Ganzen, halbiert, bei Rindern auch gefünftelt),…
- Be- und Verarbeitete Produkte: Überwiegend das eigene Naturprodukt wird verarbeitet und der Charakter des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bleibt gewahrt. Die Be- und Verarbeitung kann zur Gänze oder in Teilen durch einen befugten Gewerbetreibenden im Lohnverfahren erfolgen.
- Für die
Einnahmen aus dem Verkauf be- und verarbeiteter Produkte bestehen
steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche
Aufzeichnungspflichten. Weitere Rechtsinformationen gibt es bei der
Landwirtschaftskammer Oberösterreich und bei der Einstiegsberatung
Direktvermarktung der Bezirksbauernkammern.
Einkommen sichern
Mit dem Verkauf der landwirtschaftlichen Produkte soll Einkommen
gesichert werden. Beim Einstieg in die Direktvermarktung sind meist auch
größere Investitionen und Baumaßnahmen unter anderem auch zum Einhalten
der Hygienestandards notwendig. Deshalb ist es wichtig vor Aufnahme
dieses Betriebszweiges Wirtschaftlichkeitsrechnungen und
Produktpreiskalkulationen durchzuführen. Besonders die notwendige
Arbeitszeit darf nicht unterschätzt werden. Zusätzlich zur
Lebensmittelproduktion braucht es auch Zeit, diese Produkte zu
verarbeiten und zu vermarkten. Eine freie Arbeitskapazität von ein bis
zwei Tagen pro Woche ist für die Verarbeitung und Vermarktung zu
reservieren. Diese Mehrarbeit muss durch das zusätzliche Einkommen
abgegolten werden. Bei diesen Überlegungen und Berechnungen
unterstützt die Landwirtschaftskammer die bäuerliche Familie mit
Weiterbildung und Beratung.
Maria Mittermair
Spezialberatung für Direktvermarktung
Landwirtschaftskammer Kirchdorf